VGMS fordert Abbau von Handelshemmnissen im EU-Binnenmarkt
Die Unternehmen der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft werden durch nicht harmonisierte nationale Vorschriften unnötig bürokratisch belastet. VGMS-Geschäftsführer Peter Haarbeck: „Der Binnenmarkt soll Motor für die europäische Wirtschaft sein und eben kein bürokratisches Labyrinth. Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung ausdrücklich, in Brüssel dafür zu sorgen, dass das Labyrinth nationaler Vorschriften aufgelöst wird. Ein europaweit einheitliches Verständnis des Dinkel-Begriffs oder einheitliche Entsorgungshinweise sparen Zeit und Geld und stärken die Unternehmen der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft in ohnehin schon schwierigen Zeiten.“ Vier Bereiche sind aus Sicht der Unternehmen insbesondere zu harmonisieren:
Nationale Kennzeichnungsvorgaben zu Entsorgungshinweisen
Die Vielzahl unterschiedlicher und oft aufwendiger nationaler Vorschriften und Piktogramme zur Entsorgung von Verpackungen in verschiedenen EU-Ländern, insbesondere in Frankreich, Italien, Spanien und Portugal, sorgt für eine erheblichen Aufwand in den Unternehmen. Der VGMS fordert einheitliche Vorgaben, die durch eine Anpassung der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) erreicht werden kann.
Unterschiedliche nationale Regelungen zur „Kann-enthalten-Kennzeichnung“ bei allergenen Bestandteilen
Die unterschiedlichen Voraussetzungen für die vorsorgliche Allergenkennzeichnung in den EU-Mitgliedstaaten führen zu einem erheblichen Mehraufwand und behindern den innergemeinschaftlichen Handel. Besonders die niederländische Vorschrift, die eine Risikoanalyse zur Bestimmung der Eintrittswahrscheinlichkeit zum Vorkommen von Allergenen vorschreibt, wird als problematisch erachtet. Der VGMS plädiert auch hier für europaweit einheitliche gesetzliche Vorgaben, sowohl bei den Schwellenwerten selbst als auch beim Wortlaut auf dem Etikett.
Unterschiedliche Bedeutung des Begriffs „Dinkel“ in EU-Vorschriften
Die uneinheitliche Auslegung des Begriffs „Dinkel“ in EU-Vorschriften führt zu widersprüchlichen Kennzeichnungspflichten in den Mitgliedstaaten. Während Dinkel in der Allergenkennzeichnung der europäischen Lebensmittelinformations-Verordnung LMIV als Unterart des Weizens gilt, wird Dinkel in der EU-Kontaminantenverordnung als eigenständige Getreideart geführt. Dies führt zu Verwirrung und unterschiedlichen Kennzeichnungspflichten beispielsweise in Deutschland und Österreich. Der VGMS fordert eine EU-weit einheitliche Systematik.
Genereller Wunsch nach Harmonisierung von Qualitäts- und Kennzeichnungsregelungen für Produkte
Eine große Zahl von Stärkeerzeugnissen für ganz unterschiedliche, spezifische Einsatzzwecke wird intensiv im europäischen Binnenmarkt gehandelt. Hier sind einheitliche Bezeichnungen und Qualitätsvorgaben unerlässlich. Abweichende nationale Regelungen, wie sie beispielsweise in Tschechien angekündigt worden sind, beeinträchtigen den Handel gravierend. Die EU-weite Harmonisierung von Qualitäts- und Kennzeichnungsregelungen ist insbesondere für Rohstoffe zur professionellen Weiterverarbeitung von großer Bedeutung.
Zum Download:
VGMS-Pressemitteilung Binnenmarkthemmnisse