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29.04.2022

Energiewendewahnsinn: Jede Kilowattstunde zählt und doch stehen Wasserkraftwerke vor dem politisch verordneten Aus – mit weitreichenden Folgen für Mühlen in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen

„Kleine Wasserkraftanlagen mit einer Leistung bis 500 kW werden aus ökologischen Gründen künftig nicht mehr gefördert“ – mit dieser Begründung hat das Bundeskabinett eine Änderung im Entwurf des EEG 2023 beschlossen, die für 90 Prozent aller Wasserkraftanlagen in Deutschland faktisch das Aus bedeutet! Wasserkraftwerke werden unrentabel und können nicht modernisiert werden, wenn sie keine Einspeisevergütung mehr erhalten. Und das, obwohl die allermeisten Kraftwerke bereits ihre ökologische Verträglichkeit nachgewiesen haben. Vollkommenes Unverständnis über den neuen Gesetzentwurf äußert VGMS-Geschäftsführer Peter Haarbeck: „Bundeswirtschaftsminister Habeck sucht auf der ganzen Welt verzweifelt nach neuen Energiequellen. Dabei liegt das Gute doch so nah! Ohne Not verzichtet der Minister auf viele Millionen Kilowattstunden aus CO2-freier, importunabhängiger und grundlastfähiger Stromproduktion. Für die Energiewende ist das absolut kontraproduktiv!“ Das Vorhaben ist zugleich ein Schlag gegen Wertschöpfung und Versorgungssicherheit in regionalen Strukturen und gefährdet die Versorgung mit Getreide, Mehl und Brot. „Für viele Mühlenbetriebe im Süden Deutschlands ist die Wasserkraft ein wichtiges Standbein für den wirtschaftlichen Erfolg, sie sorgt für eine nachhaltige, bezahlbare Energieversorgung.“

Betroffen von der neuen Gesetzesvorlage sind rund 90 Prozent der 7.300 in Deutschland betriebenen Wasserkraftanlagen und damit rund eine Milliarde Kilowattstunden Stromerzeugung. Der allergrößte Teil der Anlagen findet sich im Süden Deutschlands, in Baden-Württemberg, Bayern und in Hessen. Um diese Strommenge zu kompensieren, würden Photovoltaikfelder auf einer Fläche von rund 2.750 ha benötigt, was rund 3.750 Fußballfeldern entspricht.

Das Aus der Wasserkraft wird weit größere Kollateralschäden mit sich bringen, als dies auf den ersten Blick ersichtlich ist: Gerade die kleinen Anlagen werden häufig von Mühlen betrieben, die den gewonnenen Strom auch für den Betrieb ihrer Anlagen nutzen. Mit der eigenen, nachhaltigen und bezahlbaren Energie können sie im harten umkämpften Markt ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten.

Starke regionale Wertschöpfungsketten werden von der Politik immer wieder genannt, wenn es darum geht, Antworten auf den Klimawandel zu finden. In den letzten Wochen und Monaten ist die Versorgungssicherheit immer mehr in den Fokus gerückt, auch hier sind stabile regionale Wirtschaftsstrukturen dringend gewünscht.

Die Mühlenbetriebe nutzen die Wasserkraft seit Jahrhunderten, sie verarbeiten Getreide aus der Region und verkaufen Mehl, Dunst, Grieß und Schrot an Bäckereien und Haushalte in der Region. Alles dies ist aus Gründen des Klimaschutzes und aus Gründen der Versorgungssicherheit wichtig und gewollt. Ohne den wirtschaftlichen Betrieb der Wasserkraftanlagen werden regionale Versorgungsstrukturen massiv geschwächt.

Gesetzentwurf nimmt völlig falsche Abwägung vor

In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass mit Inkrafttreten des EEG 2023 neue Wasserkraftanlagen mit einer Leistung bis 500 Kilowatt keine Einspeisevergütung mehr erhalten. Und dies wird ebenso für bestehende Anlagen gelten, die modernisiert werden müssen. „Diese für die vielen Mühlenbetriebe in Süddeutschland folgenschwere Änderung des Entwurfstextes wurde offenbar in letzter Minute während der Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium (BMUV) vorgenommen“, vermutet Peter Haarbeck, „wir halten sie für absolut unverständlich und kontraproduktiv!“.

Als Begründung heißt es aus dem Klimaschutzministerium, dass kleine Wasserkraftanlagen gewässerökologisch nicht verträglich seien. Dem widerspricht der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke BDW entschieden, der auch alle Mühlenbetriebe vertritt, die auf die Wasserkraft setzen.

„Die Begründung des Klimaschutzministeriums ist nicht stichhaltig“, sagt auch Peter Haarbeck und ergänzt: „mit Blick auf die Gewässerökologie helfen letztlich nur Einzelfallbetrachtungen. Eine allgemeingültige, für alle Gewässer zutreffende potentielle Gefahr für die Gewässerökologie durch kleine Wasserkraftanlagen gibt es nicht. Außer Acht gelassen werden dabei auch vollständig die seit Jahrzehnten von den Betreibern getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Verträglichkeit der Anlagen. Investitionen, die sich künftig nicht mehr rechnen werden.“

„Jede Kilowattstunde zählt“ – den Worten auch Taten folgen lassen!

Wie soll die Energiewende gelingen: Ein schneller Ausstieg aus der Kohle, der finale Ausstieg aus der Kernenergie, die schnelle Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträger insbesondere aus Russland – und zugleich wird „mit leichter Hand“ die Beschneidung der Wasserkraft als zuverlässiger Energielieferant beschlossen?

Anders als Windkraft oder Photovoltaik unterliegt die Wasserkraft nur geringen Schwankungen. Sie ist gerade in Süddeutschland ein Eckpfeiler einer stabilen, regionalen Energieversorgung und damit ein wichtiger Baustein im Energiemix.

Es ist nicht zu vertreten und nicht zu erklären, immer größere Hürden für die Stromerzeugung durch Wasserkraft zu errichten – vielmehr gehören bestehende Hürden abgebaut! Der vorliegende Gesetzentwurf geht in die völlig falsche Richtung. Wir fordern Bundesregierung und Bundestag dringend auf, die Rolle kleiner Wasserkraftanlagen für die regionale, nachhaltige Versorgung ausdrücklich zu stärken und deren Betrieb auch künftig zu fördern und das überwiegende öffentliche Interesse für die Wasserkraft anzuerkennen!

Zum Download:
VGMS-Pressemitteilung Wasserkraft